XPS-Guetesiegel-q-siegel

Garantiert gut gedämmt.

Neues Gütesiegel für XPS garantiert höchste Standards für höchste Ansprüche

 

Um die Vertrauenswürdigkeit der Produktleistungen zu garantieren, die durch das frühere öffentlich-rechtliche Ü-Zeichen des DIBt garantiert wurde, hat die Fachvereinigung Extruderschaum e.V. sich mit dem FIW München und den Materialprüfungsämtern Nordrhein-Westfalen und Stuttgart zusammengetan, die als akkreditierte, unabhängige und neutrale Partner die Qualitätsanforderungen prüfen und zertifizieren.

Das Q-Zeichen für XPS ist eine europaweit eingetragene Gewährleistungsmarke, die die Zuverlässigkeit und die Qualität der besonderen Eigenschaften dieses Wärmedämmstoffes garantiert: Extrem geringe Wärmeleitfähigkeit und Wasseraufnahme, sehr hohe mechanische Belastbarkeit.

Die Satzung zur Vergabe des Zeichens, der die Zertifizierungsprogramme des FIW München zugrunde liegen, wird vom europäischen Amt zum Schutz geistigen Eigentumes (EUIPO) ausführlich.

Nur Dämmstoffe mit diesem Zeichen erfüllen garantiert die in Deutschland geltenden Qualitätsstandards.

Das Q-Zeichen dürfen nur XPS-Hersteller verwenden, die ihre Produkte durch das „Zertifizierungsprogramm für Dämmplatten aus XPS als Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung“ des FIW München, überprüfen lassen.

Das Zertifizierungsprogramm stellt hohe Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellwerkes, die sich aus den Europäisch Technischen Bewertungen (ETA) und der Europäischen Produktnorm (EN 13164) für XPS ableiten.

Eine akkreditierte und lizenzierte Zertifizierungsstelle überprüft mindestens zweimal jährlich die WPK des Herstellwerkes und entnimmt dabei Produktproben zur Prüfung aller anwendungsrelevanter Eigenschaften in einer akkreditierten Prüfstelle.

Nur wo das Q-Zeichen draufsteht, ist garantierte XPS-Qualität drin.

Nach bestandener Erstprüfung erteilt die Zertifizierungsstelle Zertifikate, die die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bauartgenehmigungen und der zugrunde liegenden ETA bestätigen. Damit ist der Hersteller berechtigt für die entsprechenden Produkte und Bauartgenehmigungen das Q-Zeichen auf seinen Etiketten und Produktunterlagen zu führen.

Bei einer Abweichung führt die Zertifizierungsstelle ein Sonderaudit durch bzw. veranlasst eine Sonderprüfung. Bei einer wiederholten Abweichung wird dem Hersteller das Zertifikat für das betroffene Produkt entzogen und er verliert damit das Recht zur Kennzeichnung dieses Produktes mit dem Q-Zeichen.