ETA

5 Schritte für den Nachweis der Ver- und Anwendbarkeit von XPS-Produkten

Wärmedämmstoffe aus Extruderschaum, kurz XPS, lassen sich auf Grund ihrer ausgezeichneten Eigenschaften in der Regel (DIN 4108-2) außerhalb der Bauwerksabdichtung bei erdberührten Bauteilen als sogenannte Perimeterdämmung oder in Umkehrdächern einsetzen.

In besonderen Fällen, in denen die Anwendung nicht durch die Norm abgedeckt ist, können die Hersteller ihre Produkte auf Grundlage des Nachweises der spezifischen Eigenschaften ihrer Produkte, diese auch in anderen Anwendungen zum Einsatz bringen. Das ist bspw. bei Anwendung unter lastabtragenden Gründungsplatten erforderlich. Diese spezifischen Eigenschaften werden in einer sogenannten Europäisch Technischen Bewertung (ETA – European Technical Assessment) erfasst. Ihre Ermittlung und die fortlaufende Überwachung der Eigenschaften geschieht durch unabhängige Prüfinstitute und ist auf eine konkrete Produktionsstätte bezogen. Erst auf Grundlage dieser ETA ist es dem Hersteller möglich, eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik zu erhalten.
Das bedeutet, die aBG und die ETA und damit das Herstellwerk sind untrennbar miteinander verbunden. Erst dadurch ist die Anwendbarkeit des Produktes nachgewiesen!

Wegen ihrer hervorragenden Eigenschaften können Wärmedämmstoffe aus Extruderschaum (XPS) außerhalb der Bauwerksabdichtung bei erdberührten Bauteilen als Perimeterdämmung oder in Umkehrdächern eingesetzt werden. In Sonderfällen, in denen die Anwendung nicht durch die Norm abgedeckt ist, können Hersteller ihre Produkte auch in anderen Anwendungen einsetzen, sofern sie die spezifischen Eigenschaften ihres Produkts nachweisen können und diese in einer sogenannten Europäisch Technischen Bewertung (ETA – European Technical Assessment) erfasst werden. So z.B. der Fall bei der Anwendung von XPS unter lastabtragenden Gründungsplatten. Die Ermittlung und die fortlaufende Überwachung der Eigenschaften erfolgt durch unabhängige Prüfinstitute und ist auf die einzelne Produktionsstätte bezogen und nicht übertragbar. Erst die ETA erlaubt es dem Hersteller, eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik zu beantragen. Es gilt: Erst durch die Kombination aus aBG, ETA und Herstellwerk ist die Anwendbarkeit des Produktes nachgewiesen!

Vorgehensweise

In der Planung

Schritt 1:

Zunächst ist festzustellen, ob es sich um eine genormte Anwendung nach DIN 4108-2 handelt oder eine nicht genormte Anwendung mit erforderlichem Ver- und Anwendbarkeitsnachweis.

Schritt 2:

Im zweiten Schritt müssen die konkrete Anwendung definiert und die erforderlichen Eigenschaften festgelegt und ausgeschrieben werden, welche das Produkt für das geplante Bauvorhaben aufweisen muss.
Hinweis: Bei nicht genormter Anwendung sollte schon in der Planungsphase ein allgemeine Bauartgenehmigung für die Bestimmungen in Planung, Bemessung und Ausführung herangezogen werden.

Vor der Ausführung

Schritt 3:

Bei nicht genormten Anwendungen gilt es, die allgemeine Bauartgenehmigung eines Herstellers zu beschaffen. Hier werden die für das geplante Bauvorhaben ausgeschriebenen Produkteigenschaften wie Dicke, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit, Druckfestigkeit usw. mit den Angaben der aBG abgeglichen. Bei Abweichungen sollte die ausschreibende Stelle kontaktiert werden.
Prüfen Sie, ob das verwendete Produkt mit der aBG übereinstimmt und in dem Herstellwerk produziert wurde, das in der ETA genannt wird.

Während der Ausführung

Schritt 4:

In der Ausführung sind die Bestimmungen der aBG zu beachten.

Nach der Ausführung

Schritt 5:

Der Fachunternehmer muss Die Verwendung des korrekten Produktes, der fachgerechte Einbau sowie die Einhaltung aller Bestimmungen der aBG muss in einer Unternehmererklärung durch den Fachunternehmer bestätigt werden. Hierzu dient die Mustervorlage in der aBG.

Beachte:
Handelt es sich um eine nicht genormten Anwendung, die den Einsatz einer allgemeinen Bauartgenehmigung erforderlich macht, sind Hersteller, Produkt und Herstellwerk bindend vorgegeben! Bei Abweichung des verwendeten Produktes in nur einem dieser Punkte liegt ein Mangel vor. Das Produkt weist nicht die geforderte Beschaffenheit auf, was einen Ausbau und Austausch des Produktes notwendig macht. Diese Punkte sollten daher unbedingt beachtetet werden, nicht nur um Zusatzkosten und Verzögerungen des Baufortschritts zu vermeiden, sondern auch wegen möglicher rechtlicher Folgen.

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