ETA

In nur 5 Schritten zum Nachweis der Ver- und Anwendbarkeit von XPS-Produkten

Wärmedämmstoffe aus Extruderschaum (XPS) dürfen gemäß DIN 4108-2 dank ihre besonderen Eigenschaften auch außerhalb der Bauwerksabdichtung für erdberührte Bauteile als Perimeterdämmung oder in Umkehrdächern eingesetzt werden.

In Fällen, in denen der Einsatz von XPS-Dämmstoffen nicht durch die Norm abgedeckt ist, haben Hersteller die Möglichkeit, ihre Produkte anhand des Nachweises spezifischer Eigenschaften auch in anderen Anwendungen einzusetzen: so etwa bei der Anwendung von XPS unter lastabtragenden Gründungsplatten. Die spezifischen Eigenschaften werden in einer Europäisch Technischen Bewertung (ETA – European Technical Assessment) dokumentiert. Die Ermittlung und fortlaufende Überwachung dieser Eigenschaften erfolgt durch unabhängige Prüfinstitute und bezieht sich auf einen konkreten Produktionsstandort. Erst auf Basis dieser ETA kann der Hersteller eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik erhalten.

Das heißt, die aBG, die ETA und somit der Produktionsstandort sind untrennbar miteinander verbunden und weisen in Kombination die Verwendbarkeit des Produkts nach.

Im Folgenden finden Sie ein Handreichung, wie Sie den Nachweis der Ver- und Anwendbarkeit von XPS-Produkten auch außerhalb des Normbereichs sicherstellen können.

Vorgehensweise

In der Planung

Schritt 1:

Überprüfen Sie, ob es sich um eine genormte Anwendung gemäß DIN 4108-2 handelt oder ob ein spezifischer Ver- und Anwendbarkeitsnachweis erforderlich ist.

Schritt 2:

Definieren Sie die konkrete Anwendung und legen Sie die erforderlichen Eigenschaften fest, die das Produkt in Ihrem Bauvorhaben erfüllen muss. Beachten Sie dabei die Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung einer allgemeinen Bauartgenehmigung, wenn es sich um eine nicht genormte Anwendung handelt.

Vor der Ausführung

Schritt 3:

Beschaffen Sie im Fall einer nicht genormten Anwendung eine allgemeine Bauartgenehmigung eines Herstellers und vergleichen Sie die ausgeschriebenen Produkteigenschaften mit den Angaben der Genehmigung. Stellen Sie sicher, dass das gelieferte Produkt mit der Genehmigung übereinstimmt und im angegebenen Herstellwerk produziert wurde.

Während der Ausführung

Schritt 4:

Beachten Sie während der Ausführung die Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung und setzen Sie das Produkt fachgerecht ein.

Nach der Ausführung

Schritt 5:

Der Fachunternehmer bestätigt schriftlich in einer Unternehmererklärung die Verwendung des richtigen Produktes, den fachgerechten Einbau und die Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung.

Behalten Sie im Blick, dass bei einer nicht genormten Anwendung und dem Einsatz einer allgemeinen Bauartgenehmigung der Hersteller, das Produkt und das Herstellwerk fest vorgegeben sind. Abweichungen in einem dieser Punkte gelten als Mangel des Produktes, der zu einem Ausbau und Austausch führen kann. Beachten Sie diese Punkte, um Kosten, Verzögerungen und rechtliche Folgen zu vermeiden.

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