Ein Brandfall unter Einwirkung von XPS ist schon deshalb nicht sehr wahrscheinlich, weil der Dämmstoff klassischerweise im Perimeterbereich und unter der Gründungsplatte eingesetzt wird. Bei Bauteilen, die vom Erdreich umschlossen sind, ist die Brandgefahr gleich Null.
Eine bundesweite Erhebung der Frankfurter Feuerwehr ergab, dass bei 180.000 Bränden im Jahr in nur vier Fällen Dämmstoffe beteiligt waren. Das sind lediglich 0,0025 % aller Brände. Im Angesicht dieser Zahlen stellen sich die Vorwürfe der Medien, dass von Dämmstoffen eine erhöhte Brandgefahr ausgehe, als haltlos heraus.
Extruderschaumstoffe beginnen bei 100°C zu erweichen und dabei zu schrumpfen. Bei weiterer Erwärmung schmelzen sie. Wird die Schmelze weiter erwärmt, bilden sich brennbare Zersetzungsprodukte, die ab ca. 350°C entzündbare Gase bilden. Ohne Zündquelle kommt es erst bei Temperaturen über 450 bis 500°C zur Entzündung der Zersetzungsprodukte. Bis zu diesen Temperaturen ist Extruderschaum nicht selbstentzündlich!
Bei Einwirkung einer Flamme schmilzt der mit Flammschutz versehene Hartschaumstoff von der Zündquelle weg, ohne entflammt zu werden. Erst bei längerer Flammeinwirkung ist eine Entflammung des Schaumstoffes zu beobachten. Die Flammausbreitungsgeschwindigkeit ist sehr gering. Wird der Kontakt mit der Fremdflamme unterbrochen, ist weder Weiterbrennen, noch Nachglimmen zu beobachten. Geschmolzener XPS tropft auch nicht brennend ab. Somit wirkt XPS nicht als Brandbeschleuniger und erhöht auch nicht das Risiko für die Bewohner. In Verbindung mit anderen brennbaren Stoffen, die ein brandschutztechnisch ungünstigeres Verhalten als Extruderschaumstoffe aufweisen, kann im Brandfalle auch schwerentflammbarer Extruderschaumstoff (entsprechende der alten nationalen Einstufung B1) verbrennen.
Das Brandverhalten von Dämmstoffen wird ausschließlich nach der europäischen Norm EN 13501-1 klassifiziert. XPS-Dämmprodukte werden in die europäische Klasse E eingestuft. Nach dem deutschen Baurecht können XPS-Produkte mit der europäischen Klasse E in den typischen XPS-Anwendungen wie der Perimeterdämmung und dem Umkehrdach verwendet werden.
Die EU hat mit der Bauproduktenverordnung festgelegt, dass Bauprodukte mit einem CE-Zeichen versehen werden müssen, um den freien Handel in allen EU-Mitgliedsländern zu ermöglichen. Alle wesentlichen Eigenschaften, zu denen auch das Brandverhalten gehört, müssen nach europäischen Normen geprüft und eingestuft werden.
XPS wird mit einem Flammschutzmittel ausgestattet, damit sichergestellt ist, dass das Produkt den Brandschutzanforderungen entspricht. In Deutschland müssen Baustoffe mindestens normalentflammbar (E) sein. Die XPS-Dämmstoffe sind in die europäische Klasse E eingestuft und gelten damit in Deutschland als normalentflammbar.